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Franziska Bode, LL.M. (Medizinrecht)

Franziska Bode, Jahrgang 1990, studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit universitärem Schwerpunkt im Medizinrecht. Ihr Rechtsreferendariat absolvierte sie im OLG-Bezirk Hamm, ebenfalls u.a. mit Wahlstation in der Rechtsabteilung eines kommunalen Krankenhausverbundes. Seit 2018 ist Frau Bode als angestellte Rechtsanwältin tätig, zunächst in Düsseldorf und zuletzt im Health Care Team einer überregionalen Wirtschaftskanzlei in Köln und seit 2025 bei Möller und Partner. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit absolvierte sie in der Zeit von 2021 bis 2023 den berufsbegleitenden Masterstudiengang im Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, wo ihr der akademische Grad LL.M. (Medizinrecht) verliehen wurde. Seit 2024 ist sie zudem Fachanwältin für Medizinrecht.

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Fakten

Fachanwältin für Medizinrecht mit verliehenem Master of Laws im Medizinrecht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

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Spezialisiert auf Vertrags(zahn)arztrecht, Berufsrecht und Praxiskauf/-verkauf.

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Erfahren in der Beratung zu allen regulatorischen Anliegen von Medizinischen Versorgungszentren, Arztpraxen und Berufsausübungs-gemeinschaften.

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Seit 2025 Teil des Teams von Möller und Partner.

MÖLLER & PARTNER UNTER
DEN BESTEN DEUTSCHEN
KANZLEIEN IM GESUNDHEITSRECHT

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Beste Kanzleien im Gesundheitsrecht (12. Mal in Folge)

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Top-Kanzlei für Medizinrecht (Ärzte, Krankenhäuser, Versicherer)

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Frau Franziska Bode ist grundsätzlich im gesamten Medizinrecht tätig. Schwerpunkte sind

  • das Vertrags(zahn)arztrecht,

  • der Kauf und Verkauf von Arztpraxen mit besonderen Fokus auf die regulatorische Gestaltung,

  • das ärztliche und zahnärztliche Berufsrecht,

  • zulassungsrechtliche Verfahren und Vergütungsfragen im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich,

  • das ärztliche Weiterbildungsrecht.

Besondere Erfahrung hat sie

  • bei der regulatorischen Betreuung von Praxisabgaben und -übernahmen sowie -umstrukturierungen

  • bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren

  • in allen zulassungsrechtlichen Fragestellungen (Durchführung von Nachbesetzungs- und Auswahlverfahren, Sonderbedarfszulassungen, Ermächtigungen, Zulassung, Anstellung, Vertretung, Assistenten, (gebietsübergreifende) Zweigpraxis etc.)

  • in Vergütungsstreitigkeiten mit Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen, wie z.B. Verfahren der Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie zur Honorarverteilung.

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltsverein e.V.

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