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Vertragsgestaltung

Auf einen Blick

  • Individuelle Vertragsgestaltung sowie Interessenvertretung für jede Partei

  • Vom Praxiskauf- oder Verkauf bis zum Mietvertrag usw.

  • Vertragsgestaltung beim Einstieg in Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Betriebsgesellschaften usw.

Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser sind auf Verträge angewiesen. Solche Verträge zu gestalten, ist unserer maßgeblicher Schwerpunkt. Es gilt, Ihre Ziele und Entwicklungsabsichten rechtlich abzubilden.

Auch deshalb sind Musterverträge in der Praxis untauglich. Sie geben allenfalls einen sehr groben Überblick über das, was Vertragsparteien miteinander besprechen müssen. Sie haben eine Checklistenfunktion, mehr nicht. Natürlich gibt es bestimmte Formulierungen, die man auch in individuell gestalteten Verträgen immer wieder findet. Auf diese Klauseln kommt es aber regelmäßig nicht an. Zugespitzt gilt: Nur ein falscher Satz kann man das individuelle Gesamtziel eines Vertrages auf den Kopf stellen. Vertragsgestaltung ist daher Interessenvertretung für jede Partei. Wenn dies nicht so wäre, bräuchte man keinen Vertrag.

Bei all dem sind viele Teilrechtsgebiete zu berücksichtig, bspw. das allgemeine Zivilrecht samt Gesellschaftsrecht, Sozialrecht, Vertragsarzt- und Berufsrecht, aber auch das Straf- und Steuerrecht. Gerne arbeiten wir mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Unsere Leistungen für die Vertragsgestaltung:

  • Vom Praxiskauf- oder -verkauf bis zum Mietvertrag für Praxen oder Apotheken

  • Gesellschaftsverträge für (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ-Trägergesellschaften, Apothekenbetriebsgesellschaften, Praxisgemeinschaften, Apparategemeinschaften, Laborgemeinschaften

  • Beitritts- und Anteilskaufverträge bei dem Einstieg in (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften, Betriebsgesellschaften usw.

  • Ausscheidens- und Liquidationsvereinbarungen für alle Ärztegesellschaften

  • Fusionsverträge bei der Zusammenführung von Berufsausübungsgemeinschaften

  • Mietverträge

  • Nutzungsverträge für Geräte und sonstige Praxisressourcen, speziell etwa OP-Nutzungsverträge

  • Kooperationsverträge zwischen ambulanten und stationären Leistungserbringern

  • Ausgliederungsverträge (Outsourcing)

  • Arbeitsverträge für (chef-)ärztliches und nichtärztliches Personal, Geschäftsführerverträge

  • Mitarbeiter- und Beraterverträge

  • Dienstleistungsverträge

  • Belegarztverträge

  • Vereinssatzungen für ärztlich Berufsverbände und Ärztenetze

  • Selektivverträge, insbesondere gemäß §§ 73b, 73c und 140a ff. SGB V

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Ihre Experten

Unsere Experten rund um das Thema Berufsrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Fallbeispiele zum Thema Vertragsgestaltung

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