
Krankenhausrecht
Auf einen Blick
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umfassende Beratung in medizinrechtlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht
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zu Beziehungen mit Patienten und Mitarbeitern oder zu Verträgen mit Dritten
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Betreuung bei vergütungsrechtlichen Streitigkeiten mit Krankenkassen sowie arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern
Der Krankenhausbereich ist stark reglementiert. Kein Wunder, denn auf stationäre Behandlungen entfällt ein Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Krankenhausträger und Krankenkassen stehen miteinander im Dialog. Dabei geht es stets um Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Notwendigkeit medizinischer Versorgung und zugleich der ökonomischen Optimierung. Gemeinsam gestalten wir mit Ihnen ein sinnvolles Vorgehen im Rahmen der Finanzierungsvorgaben durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes.
Weitere Regelungen im Krankenhausbereich sind die Landeskrankenhausgesetze sowie sozialrechtliche Vorgaben im Sozialgesetzbuch V. Beziehungen zwischen den Krankenhäusern und den Patienten sind zivilrechtlich geregelt, ebenso wie Verträge der Krankenhäuser mit Dritten, z.B. niedergelassenen Ärzten. Im Verhältnis zu Mitarbeitern gilt das Arbeitsrecht.
Beratungsspektrum für das Krankenhausrecht:
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Planungsrechtliche Anträge zur Einrichtung von Abteilungen
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Widerspruch gegen planungsrechtliche Festsetzung zugunsten von Konkurrenten
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Vergütungsrechtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen
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Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern
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Vertragsgestaltung mit leitenden Mitarbeitern, insbesondere Chefärzten
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Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten
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Abwehr haftungsrechtlicher Ansprüche gegen Krankenhausträger
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Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern
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Kooperationsverträge zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten
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Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Apotheken
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Beratung von Krankenhausträgern bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren
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Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten
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Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit Bestimmungen gemäß § 116b Abs. 2 SGB V
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Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

Ihre Experten
Unsere Experten rund um das Thema Krankenhausrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

