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Krankenhausrecht

Auf einen Blick

  • umfassende Beratung in medizinrechtlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht

  • zu Beziehungen mit Patienten und Mitarbeitern oder zu Verträgen mit Dritten

  • Betreuung bei vergütungsrechtlichen Streitigkeiten mit Krankenkassen sowie arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern

Der Krankenhausbereich ist stark reglementiert. Kein Wunder, denn auf stationäre Behandlungen entfällt ein Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Krankenhausträger und Krankenkassen stehen miteinander im Dialog. Dabei geht es stets um Fragen der Wirtschaftlichkeit, der Notwendigkeit medizinischer Versorgung und zugleich der ökonomischen Optimierung. Gemeinsam gestalten wir mit Ihnen ein sinnvolles Vorgehen im Rahmen der Finanzierungsvorgaben durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes.

Weitere Regelungen im Krankenhausbereich sind die Landeskrankenhausgesetze sowie sozialrechtliche Vorgaben im Sozialgesetzbuch V. Beziehungen zwischen den Krankenhäusern und den Patienten sind zivilrechtlich geregelt, ebenso wie Verträge der Krankenhäuser mit Dritten, z.B. niedergelassenen Ärzten. Im Verhältnis zu Mitarbeitern gilt das Arbeitsrecht.

Beratungsspektrum für das Krankenhausrecht:

  • Planungsrechtliche Anträge zur Einrichtung von Abteilungen

  • Widerspruch gegen planungsrechtliche Festsetzung zugunsten von Konkurrenten

  • Vergütungsrechtliche Streitigkeiten mit Krankenkassen

  • Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern

  • Vertragsgestaltung mit leitenden Mitarbeitern, insbesondere Chefärzten

  • Vergütungsrechtliche Auseinandersetzungen mit privaten Krankenversicherungen und Wahlleistungspatienten

  • Abwehr haftungsrechtlicher Ansprüche gegen Krankenhausträger

  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern

  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhausträgern und niedergelassenen Ärzten

  • Kooperationsverträge zwischen Krankenhäusern und Apotheken

  • Beratung von Krankenhausträgern bei der Gründung von Medizinischen Versorgungszentren

  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der Ermächtigung von Krankenhausärzten

  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit Bestimmungen gemäß § 116b Abs. 2 SGB V

  • Beratung von Krankenhausträgern im Zusammenhang mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV)

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Ihre Experten

Unsere Experten rund um das Thema Krankenhausrecht stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Fallbeispiele zum Thema Krankenhausrecht

  • Center-Apotheke
    Apotheker A meldet sich bei uns. Er berichtet, dass er vor drei Jahren eine „Center-Apotheke“ in einem Einkaufzentrum in der Stadt B „auf der grünen Wiese“ gegründet habe. Den Standort habe man ihm über ein Apotheken-Beratungsunternehmen angeboten. Grundlage der Investitionsentscheidung sei eine Standortanalyse gewesen, die einen anfänglichen Umsatz von € 1,5 Mio. bei einem Gewinn von € 150.000,00 prognostiziert habe. Zweifel des A an dem Projekt habe man damals damit aus dem Weg geräumt, dass man sich beiderseitig im Rahmen einer „gesonderten Vereinbarung“ ein Aus- bzw. Eintrittsrecht eingeräumt habe. Die Apothekeneinrichtung habe A zunächst von dem Apotheken-Beratungsunternehmen für einen Kaufpreis von € 220.000,00 erworben. Die Räumlichkeiten wurden durch das Unternehmen an ihn für einen Preis von € 45,00/qm untervermietet. Daneben sei noch ein Kooperationsvertrag mit dem Apotheken-Beratungsunternehmen für Marketing- und Beratungsmaßnahmen abgeschlossen worden. Nach außen trete man einheitlich unter einer Marke auf. Das Warenlager sei vom Großhandel gestellt worden. Bei Beantragung der Betriebserlaubnis habe A die „Sondervereinbarung“ nicht vorgelegt. A berichtet weiter, dass sich die Prognosen der Standortanalyse nicht bestätigt hätten. Er erziele lediglich einen Umsatz von € 800.000,00, was zu einem Verlust führe. A möchte am liebsten eine Bestandsapotheke mit guten Zahlen in der Stadt übernehmen. Im Rahmen des Mandates prüfen wir zunächst die rechtliche Ausgangssituation, insbesondere ob die Vertragskonstruktion im Einklang mit den berufsrechtlichen Vorgaben steht oder ggf. berufsrechtliche Konsequenzen drohen. Welche Rechtsfolgen und Lösungsmöglichkeiten resultieren daraus? Im Weiteren erarbeiten wir gemeinsam mit A seine Ziele, wobei die frühzeitige Einbindung eines Steuerberaters und/oder anderer fachkundiger Berater empfehlenswert ist, um auch wirtschaftliche Aspekte adäquat berücksichtigen zu können. Konkret geht es um die Frage, ob die Fortführung der Center-Apotheke durch A mit einer Erweiterung der Apotheke in der Stadt Sinn macht. Wenn ja, prüfen wir zur Apothekenübernahme in der Stadt vor allem den Mietvertrag und die Arbeitsverträge und erstellen bzw. verhandeln den Kaufvertrag. Können zudem Kostenreduzierungen z. B. durch eine Anpassung der Verträge über die Center-Apotheke erreicht werden? Entschließt sich A für ihre Fortführung, setzen wir uns für eine Veränderung der Verträge ein, um eine tragfähige und rechtlich zulässige Tätigkeit zu ermöglichen. Führt die Beratung zu dem Ergebnis, dass die Fortführung wirtschaftlich keinen Sinn macht, vertreten wir die Interessen des A dahingehend. Daneben steht die Frage, ob A wegen der unrichtigen Standortanalyse Schadenersatzansprüche verlangen kann. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte möglichst vermieden werden, denn hiermit sind nur weitere Kosten verbunden und es ist im Einzelfall unkalkulierbar, welche apothekenrechtlichen Probleme bzw. behördlichen Maßnahmen damit zusätzlich ausgelöst werden.
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