
Datenschutz
Auf einen Blick
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Sie als Leistungserbringer im Gesundheitswesen verarbeiten täglich besonders sensible Gesundheitsdaten im Sinne der DSGVO
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Der Schutz dieser Daten durch technische und organisatorische Maßnahmen sowie Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter ist unverzichtbar
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Verstöße können Maßnahmen durch Datenschutzaufsichtsbehörden sowie Schadensersatzforderungen betroffener Patienten nach sich ziehen
Der digitale Wandel im Praxisalltag bringt viele Effizienzvorteile – zugleich steigt die Verantwortung für den Datenschutz spürbar an. Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutzrecht treffen oft aufeinander – etwa bei der Übermittlung sensibler Patientendaten im Rahmen von Auftragsverarbeitungen. Vertrauen Sie auf unsere umfassende datenschutzrechtliche Expertise: Dr. Christian Maus, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, berät Sie über die gesetzeskonforme Gestaltung datenschutzrechtlicher Prozesse in Ihrem Unternehmen.
Beratungsspektrum im Datenschutz:
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Erstellung und fortlaufende Pflege von Datenschutzkonzepten, inklusive Schulung und Verpflichtungserklärungen für Mitarbeiter.
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Erstellung sowie Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen (gemäß Art. 28 DSGVO).
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Außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung gegenüber Betroffenen und den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden.
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Übernahme der Rolle als externer Datenschutzbeauftragter (TÜV-zertifiziert).

Ihre Experten
Datenschutz im Gesundheitswesen, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter