top of page
Möller und Partner Logo

Dr. Tilman Clausen

Dr. Tilman Clausen studierte Sozial- und Rechtswissenschaften in Göttingen und absolvierte sein Referendariat in Niedersachsen. Im Jahr 1995 wurde er promoviert. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Akteuren des Gesundheitswesens. Seit Oktober 2026 ist er als Partner am Hannoveraner Standort von Möller & Partner tätig.

armedis_Clausen_ARE2660_72dpi_2.jpg

Fakten

Möller-und-Partner-427.jpg

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Besondere Erfahrung im Krankenhausrecht und in der Beratung von Chefärztinnen und Chefärzten.

Möller-und-Partner-416.jpg

Schwerpunkte im Honorarrecht, insbesondere bei Abrechnungen nach GOÄ und GOZ.

Möller-und-Partner-432.jpg

Mehrfach als „TOP-Anwalt Medizinrecht“ ausgezeichnet.

Möller-und-Partner-448.jpg

MÖLLER & PARTNER UNTER
DEN BESTEN DEUTSCHEN
KANZLEIEN IM GESUNDHEITSRECHT

Top-Wirtschaftskanzlei 2026

Empfohlen im Medizinrecht auf Behandlerseite

Beste Anwaltskanzleien 2026

Ausgezeichnet im Ranking "Beste Anwaltskanzleien 2026"

Best Law Firms – Germany 2026

Ausgezeichnet als eine der führenden Kanzleien Deutschlands

WirtschaftsWoche

Top-Kanzlei für Medizinrecht (Ärzte, Krankenhäuser, Versicherer)

Handelsblatt Ranking 2025

Ausgezeichnet als eine der besten Kanzleien Deutschlands

brand eins

Top 8 Wirtschaftskanzleien im Gesundheitswesen

JUVE Handbuch 2024/25

Empfohlen für Beratung von Ärzten, MVZ, Krankenhäusern & Apotheken

FOCUS Spezial

Beste Kanzleien im Gesundheitsrecht (12. Mal in Folge)

Herr Dr. Clausen ist im Medizin- und Gesundheitsrecht sowie im Arbeitsrecht tätig. Schwerpunkte sind

  • das Krankenhausrecht,

  • das öffentliche Gesundheitsrecht,

  • das ärztliche Honorarrecht, insbesondere GOÄ und GOZ,

  • das Vertragsarztrecht,

  • Fragen der Approbation, Zulassung und Honorierung,

  • Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen,

  • das ärztliche Berufsrecht,

  • die Gestaltung sektorenübergreifender Kooperationsverträge,

  • die Vertragsgestaltung und das Recht ärztlicher Gesellschaften sowie

  • der Datenschutz im Gesundheitswesen.

​

Besondere Erfahrungen hat er

  • bei der Gestaltung und Prüfung von Chefarztverträgen,

  • bei Wahlleistungsvereinbarungen und der Privatliquidation im Krankenhaus,

  • bei Abrechnungs- und Honorarstreitigkeiten,

  • bei der Beratung von Krankenhäusern sowie Chefärztinnen und Chefärzten,

  • bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten,

  • bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie

  • beim Forderungseinzug im Gesundheitswesen.

​

Herr Dr. Clausen veröffentlicht regelmäßig zu medizinrechtlichen und vergütungsrechtlichen Themen. Er ist unter anderem Mitautor eines Kommentars zur GOÄ und GOZ sowie von Fachwerken zum Chefarztvertrag, zum Liquidationsrecht des Chefarztes und zu Wahlleistungsvereinbarungen bei stationären Behandlungen.

​

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.

Mitgliedschaften

Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein

​

Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht

Publikationen

Dr. Tilman Clausen ist Autor und Mitautor zahlreicher Bücher, Kommentare und Fachaufsätze zum Medizinrecht, Krankenhausrecht und ärztlichen Vergütungsrecht.

bottom of page