Dr. Tilman Clausen
Dr. Tilman Clausen studierte Sozial- und Rechtswissenschaften in Göttingen und absolvierte sein Referendariat in Niedersachsen. Im Jahr 1995 wurde er promoviert. Er ist Fachanwalt für Medizinrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Akteuren des Gesundheitswesens. Seit Oktober 2026 ist er als Partner am Hannoveraner Standort von Möller & Partner tätig.

Fakten

Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Besondere Erfahrung im Krankenhausrecht und in der Beratung von Chefärztinnen und Chefärzten.

Schwerpunkte im Honorarrecht, insbesondere bei Abrechnungen nach GOÄ und GOZ.

Mehrfach als „TOP-Anwalt Medizinrecht“ ausgezeichnet.

MÖLLER & PARTNER UNTER
DEN BESTEN DEUTSCHEN
KANZLEIEN IM GESUNDHEITSRECHT
Top-Wirtschaftskanzlei 2026
Empfohlen im Medizinrecht auf Behandlerseite
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Ausgezeichnet im Ranking "Beste Anwaltskanzleien 2026"
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Top 8 Wirtschaftskanzleien im Gesundheitswesen
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Empfohlen für Beratung von Ärzten, MVZ, Krankenhäusern & Apotheken
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Beste Kanzleien im Gesundheitsrecht (12. Mal in Folge)
Herr Dr. Clausen ist im Medizin- und Gesundheitsrecht sowie im Arbeitsrecht tätig. Schwerpunkte sind
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das Krankenhausrecht,
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das öffentliche Gesundheitsrecht,
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das ärztliche Honorarrecht, insbesondere GOÄ und GOZ,
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das Vertragsarztrecht,
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Fragen der Approbation, Zulassung und Honorierung,
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Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen,
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das ärztliche Berufsrecht,
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die Gestaltung sektorenübergreifender Kooperationsverträge,
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die Vertragsgestaltung und das Recht ärztlicher Gesellschaften sowie
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der Datenschutz im Gesundheitswesen.
Besondere Erfahrungen hat er
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bei der Gestaltung und Prüfung von Chefarztverträgen,
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bei Wahlleistungsvereinbarungen und der Privatliquidation im Krankenhaus,
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bei Abrechnungs- und Honorarstreitigkeiten,
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bei der Beratung von Krankenhäusern sowie Chefärztinnen und Chefärzten,
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bei Kooperationsverträgen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten,
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bei Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen sowie
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beim Forderungseinzug im Gesundheitswesen.
Herr Dr. Clausen veröffentlicht regelmäßig zu medizinrechtlichen und vergütungsrechtlichen Themen. Er ist unter anderem Mitautor eines Kommentars zur GOÄ und GOZ sowie von Fachwerken zum Chefarztvertrag, zum Liquidationsrecht des Chefarztes und zu Wahlleistungsvereinbarungen bei stationären Behandlungen.
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein und der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht.
Mitgliedschaften
Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein
Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
Publikationen
Dr. Tilman Clausen ist Autor und Mitautor zahlreicher Bücher, Kommentare und Fachaufsätze zum Medizinrecht, Krankenhausrecht und ärztlichen Vergütungsrecht.
